Elterninfos


Elternabend "Leichter Lernen"

Am 22.10.2024 hatten wir Herrn Möller von der Akademie für Lernpädagogik an unserer Schule, der vor eine interessierten Publikum

über das Thema „Leichter Lernen -  besonders zu Hause“ referierte.

Die Zuhörer konnten sich über das Lernen und Lernstrategien der Kinder informieren.

Mit Beispielen, Übungen und Humor führte Herr Möller durch seinen gut strukturierten Vortrag über

Lerntechniken, Konzentration, Motivation und Selbstorganisation.

 

Bei den Lerntechniken helfen die Masterfertigkeiten  „Strukturieren, Visualisieren, Reduzieren, Spannung erzeugen und Verknüpfen“ neben diversen Lerntechniken (Loci-Technik, Mind Maps, Schlüsselwortmethode, S-Schritt-Lesetechnik, Konzentrationsanker, Major System, Notizen machen, Treppen lernen, Innerer Dialog, das clevere Diktat, Kettenmethode, Bogenschützenmethode, WissenPAARty, Körperliste, Karteikartensystem, Cluster Maps, Memo-Techniken, „ Spickzettel“, Speedreading, Assoziative Verbindungen, „The Game“ Lernspiel, High Five Methode).

Bei der Konzentration bietet folgende Formel Orientierung: „Alter x 2 = Konzentrationsspanne in Minuten“.

Konzentrationspausen (z.B. Atemübung, Trinken, Bewegungen…) von etwa 2-3 Minuten sollten bei längeren Phasen eingebaut werden.

Motivation sollte nicht durch Druck gefordert werden. Sie sollte auch nur bedingt über Belohnung stattfinden. Herr Möller riet: „Belohnen Sie die  Anstrengung (nicht die Leistung/das Ergebnis), belohnen Sie überraschend und mit dem Wertvollsten, was Sie schenken können: Zeit." 

Eine Belohnung mit Handy, Playstation etc. sei nicht zielführend. Direkt im Anschluss an die Lernzeit wäre die mediale Nutzung sogar kontraproduktiv, das das Gelernte keine Zeit hat, sich im Gehirn Anknüpfungspunkte zu suchen.

Viel effektiver ist es, die passende Lernstrategie  und eine positive Sprache anzuwenden (statt "Ich kann das nicht!" - " Ich kann das noch nicht!").

Bei der Selbstorganisation sei unter anderem eine störungsfreie Lernumgebung (aufgeräumter Arbeitsplatz, kein Handy in der Nähe etc.) und der innere Dialog hilfreich.

 

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Zusammenfassung: Familienseminar
Hierbei handelt es sich um eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem Vortrag und dem Online-Sminar.
Zusätzlich werden Möglichkeiten zur Umsetzung aufgezeigt
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Schulferien bis 2030

Das Kultusministerium hat die Ferientermine bis zum Jahr 2030 herausgegeben.

 

 

Quelle: Homepage des Kultusministeriums

 


Einschulung

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Schullaufbahn

Niedersächsisches Schulgesetz

§ 6
Grundschule

(1) 1In der Grundschule werden Grundlagen für die Lernentwicklung und das Lernverhalten aller Schülerinnen und Schüler geschaffen. 2Es werden verschiedene Fähigkeiten entwickelt, insbesondere sprachliche Grundsicherheit in Wort und Schrift, Lesefähigkeit, mathematische Grundfertigkeiten und erste fremdsprachliche Fähigkeiten. 3Schülerinnen und Schüler werden in den Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken eingeführt. 4Die Grundschule arbeitet mit den Erziehungsberechtigten, dem Kindergarten und den weiterführenden Schulen zusammen.

(2) In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrgangs unterrichtet.

(3) 1Für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder kann bei einer Grundschule ein Schulkindergarten eingerichtet werden. 2Im Schulkindergarten werden die Kinder durch geeignete pädagogische Maßnahmen auf den Besuch des 1.Schuljahrgangs vorbereitet.

(4) 1Grundschulen können den 1. und 2. Schuljahrgang als pädagogische Einheit führen, die von den Schülerinnen und Schülern in ein bis drei Schuljahren durchlaufen werden kann (Eingangsstufe). 2In diesem Fall findet Absatz 3 keine Anwendung. 3Eine Grundschule, die die Eingangsstufe führt, kann auch den 3. und 4. Schuljahrgang als pädagogische Einheit führen.

(5) 1Die Grundschule bietet im 4. Schuljahrgang den Erziehungsberechtigten mindestens zwei Gespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulform zu beraten. 2Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung über die Schulform ihrer Kinder (§ 59 Abs. 1 Satz 1).


Unterrichtsausfall bei schwierigen Witterungsverhältnissen

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Schülerbeförderung

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Unerlaubte Ferienverlängerung

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Hygiene

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Merkblatt zum Thema Kopfläuse.doc
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Elterninformation Krankheitsblatt 001.jp
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