Prämisse:
Die individuelle Förderung eines jeden Kindes steht im Vordergrund. Unser Fokus liegt auf der Förderung der Stärken eines Kindes und nicht so sehr auf dem ausschließlichen Versuch, die Schwächen
zu beheben. In Anlehnung an den Erlass zur Förderung von Schülern und Schülerinnen mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen erstellt die Gesamtkonferenz der
Astrid-Lindgren-Grundschule Heiligenfelde folgendes Konzept:
A)
Stellt ein Fach- oder der Klassenlehrer bei einem Schüler eine Teilleistungsschwäche fest, so können folgende Maßnahmen greifen:
B)
Förderung erfolgt insbesondere durch die Fachkräfte, die im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung eingesetzt sind. Vorrangig soll der inklusiven Idee folgend eine Unterstützung durch
Differenzierung und gesonderte Betreuung im Regelunterricht erfolgen. In Absprache können die Schülerinnen und Schüler aber auch im Rahmen von Einzel- oder Gruppenförderung unterstützt
werden. Als Dokumentation dient der Förderplan. Klassenlehrer und Förderlehrer stimmen sich ab. Dabei sollten folgende Kriterien als
Arbeitsgrundlage dienen:
Wir wollen jedem Kind die Möglichkeit geben, entsprechend seiner individuellen Lernfähigkeit effektiv arbeiten zu können. Somit wird zuerst der Lernstand festgestellt, indem die Schülerinnen und
Schüler unterrichtsbegleitend insbesondere auch durch die Fachkraft der Förderschule beobachtet werden. Dabei werden die Eintragungen in den auf dem Beobachtungsbogen
festgelegten Abstufungen vorgenommen sowohl zu den einzelnen Fächern als auch zum Sozial- und Arbeitsverhalten. Dieses System ermöglicht uns und den weiterführenden Schulen in
übersichtlicher Weise die individuelle Lernentwicklung zu erfassen.
Die Eintragungen werden mit den Fachlehrern bei pädagogischen Dienstbesprechungen abgestimmt und vorgenommen. In einem Gespräch werden die Eltern über den Lernstand ihres Kindes in Kenntnis
gesetzt
und es erfolgt gegebenenfalls eine Absprache über weitere Maßnahmen und Ziele. Bei geringen Defiziten und Stärken einer Schülerin oder eines Schülers greift das Konzept der inneren
Differenzierung. Bei schwerwiegenden Defiziten wird neben der inneren auch im Rahmen der äußeren Differenzierung gefördert. (siehe auch Förderkonzept der Schule)
Anlagen:
Es finden regelmäßige Treffen zwischen der Schulleitung und den Leitungen der Kindergärten Henstedt und Wachendorf. In den Gesprächen geht es insbesondere um die Gestaltung des Überganges und um den Austausch über den emotionalen und kognitiven Stand der Kindergartenkinder.
Die Eltern der zukünftigen Einschulungskinder werden erstmals im Oktober/November des der Einschulung vorangehenden Jahres zu einem Informationsabend eingeladen. Eine weitere Einladung zum Elternabend erfolgt etwa zwei Wochen vor den Sommerferien. Hier sind, wenn möglich, bereits die zukünftigen Klassenlehrerinnen anwesend und übernehmen "ihre" Elternschaften zur Information über die Gestaltung der Einschulung, der Lehr - und Lernmittel und weiteren notwendigen Mitteliungen.
Am Tag davor werden die Einschulungskinder zu einem Schnuppertag eingeladen, an dem sie mit ihren zukünftigen Klassenlehrerinnen einen Teil des Schullebens kennenlernen.
Die zukünftigen Erstklass-Klassenlehrerinnen besuchen im Vorlauf die Kindergärten, um unmittelbar mit den betreuenden Fachkräften Informationen über die Kinder zu erhalten.
1. Warum beschäftigen wir uns mit dem Thema Gewaltprävention?
Wir beobachten keine zunehmende Gewaltbereitschaft an unserer Schule, beschäftigen uns jedoch präventiv mit diesem Thema.
2. Was verstehen wir unter Gewalt - Der „Versuch“ einer Definition
Gewalt ist vereinfacht gesagt jedes Mittel, das eingesetzt wird, um einem anderen Menschen den eigenen Willen aufzuzwingen oder etwas machen zu lassen, was die Person nicht will. Es geht hierbei
also immer um die Durchsetzung von Macht. Dabei unterscheiden wir zwei Arten von Gewalt:
1. Die körperliche Gewalt
Die körperliche Gewalt heißt, einen anderen Menschen zu schlagen, zu treten oder anders körperlich weh zu tun.
2. Die seelische Gewalt
Die seelische Gewalt bedeutet einen anderen Menschen durch Beleidigungen, Drohungen, Erpressungen oder sonst irgendwie herabzusetzen oder Angst einzujagen. Dabei hängt das Ausmaß der Gewalt vom
Erzeugen der Angst ab. Beide Arten von Gewalt treten häufig in Kombination miteinander auf.
3. Wie äußert sich Gewalt an unserer Schule?
4. Wie gehen wir mit der Gewalt an unserer Schule um?
5. Welche Konsequenzen greifen bei Fehlverhalten an unserer Schule?
6. Wie setzten wir Gewaltprävention in der Klasse um?
An der Astrid-Lindgren-Grundschule Heiligenfelde finden in umfangreicher Weise Aktivitäten statt, die der mobilen Entwicklung von Kindern förderlich sind.
Neben dem regulären Sport- und Schwimmunterricht sind vielfältige Angebote im Jahresplan verankert und im täglichen Unterrichtsgeschehen umgesetzt.
1. Vielfältige Bewegungs- und Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof in der
Pause:
Klettern auf Bäumen; Höhlen bauen im Gebüsch; Fußball spielen auf dem
Sportplatz; Basketball spielen auf dem Pausenhof; Hüpfen auf Springmatten;
Schaukeln, Wippen, Turnen, Balancieren, Tischtennis spielen, Reiten, usw.
2. Teilnahme am Projekt "Gesunde, bewegte Schule" in zwei Lehrerfortbildungen
und Implementierungen in den Unterricht.
3. Regelmäßig zweistündiger Sportunterricht. In den 1. und 3. Klassen halbjährig
Schwimmunterricht
4. Angebot an sportlichen Arbeitsgemeinschaften: Fußball, Korbball, Akrobatik,
Trampolin, Schach.
5. Jährlich Bundesjugendspiele
6. Jährlich Laufabzeichen
7. Teilnahme am "Syker Hachelauf"
8. Teilnahme an Vergleichswettkämpfen: Fußball, Korbball, Völkerball,
Schwimmen
9. Projektwochen mit sportlichem Bezug: Zirkus und Mobilität.
10. Ropeskipping für die dritten Klassen
11. Abnahme des Sportabzeichens
12. Abnahme von Schwimmabzeichen
1. Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben
2. Inhalte der Betreuungsstunden
Betreuung soll keine „Schule“ sein. Die Inhalte richten sich nach den Bedürfnissen der Kinder und sollen möglichst individuell gestaltet werden. Mit den pädagogischen Mitarbeitern sind dennoch
folgende mögliche Inhalte abgesprochen worden:
A) Rechtliche Vorgaben
a) Vertretungen ohne pädagogische Mitarbeiter
b) Vertretungen mit pädagogischen Mitarbeitern
B) Vertretungskonzept für Astrid-Lindgren-Grundschule Heiligenfelde
I.
Ausgangspunkt der Überlegung ist, dass Schüler Hausaufgaben nicht böswillig
„vergessen“, sondern dass es Umstände gibt, die ihnen das regelmäßige
Anfertigen von Hausaufgaben unmöglich machen. Daraus ergibt sich, dass man
Schülern Hilfe statt Strafen anbietet. Die verschiedenen Schritte der
Hilfsmöglichkeiten werden im Folgenden aufgezählt.
II. Mögliche Strategien:
Die Planung übernimmt die Lehrkraft, die für den Bereich „Mobilität“ zuständig ist.
Die letzte Fortbildung des Kollegiums und der Mitarbeiter zur Notfallversorgung fand am im Jahr 2022 statt.