Konzepte


Inklusion / Förderkonzept

Prämisse:
Die individuelle Förderung eines jeden Kindes steht im Vordergrund. Unser Fokus liegt auf der Förderung der Stärken eines Kindes und nicht so sehr auf dem ausschließlichen Versuch, die Schwächen zu beheben. In Anlehnung an den Erlass zur Förderung von Schülern und Schülerinnen mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen erstellt die Gesamtkonferenz der Astrid-Lindgren-Grundschule Heiligenfelde folgendes Konzept:

A)

Stellt ein Fach- oder der Klassenlehrer bei einem Schüler eine Teilleistungsschwäche fest, so können folgende Maßnahmen greifen:

 

  • Hilfe des Parallelklassenlehrers hinzuziehen
  • Eltern des Kindes in die Fördermaßnahmen einbeziehen
  • Förderung durch die Förderlehrkraft
  • Feststellung des Förderbedarfs
  • Gutachtenerstellung
  • Förderkommission

 

  • Anwendung der Regelungen für den Nachteilsausgleich
  • über die anstehenden Maßnahmen wird in einer Klassenkonferenz entschieden
  • die Maßnahmen werden in einem Förderplan dokumentiert, der den Eltern erläutert wird.

 


 
B)

Förderung erfolgt insbesondere durch die Fachkräfte, die im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung eingesetzt sind. Vorrangig soll der inklusiven Idee folgend eine Unterstützung durch Differenzierung und gesonderte Betreuung im Regelunterricht erfolgen. In Absprache können die Schülerinnen und Schüler aber auch im Rahmen von Einzel- oder Gruppenförderung unterstützt werden.  Als Dokumentation dient der Förderplan. Klassenlehrer und Förderlehrer stimmen sich ab. Dabei sollten folgende Kriterien als
Arbeitsgrundlage dienen:

  • Kinder mit ähnlicher Problematik werden in Fördergruppen mit max. 4 Schülern zusammengefasst
  • externe Hilfe kann sowohl bei der Diagnose als auch in der Förderung herangezogen werden
  • auch zeitweilige Einzelförderungen sind denkbar
  • Förderunterricht sollte eine zeitliche Begrenzung beinhalten

 


Konzept zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung

Wir wollen jedem Kind die Möglichkeit geben, entsprechend seiner individuellen Lernfähigkeit effektiv arbeiten zu können. Somit wird zuerst der Lernstand festgestellt, indem die Schülerinnen und Schüler unterrichtsbegleitend insbesondere auch durch die Fachkraft der Förderschule beobachtet werden. Dabei werden die Eintragungen in den auf dem Beobachtungsbogen festgelegten Abstufungen vorgenommen sowohl zu den einzelnen Fächern als auch zum Sozial- und Arbeitsverhalten. Dieses System ermöglicht uns und den weiterführenden Schulen in übersichtlicher Weise die individuelle Lernentwicklung zu erfassen.
Die Eintragungen werden mit den Fachlehrern bei pädagogischen Dienstbesprechungen abgestimmt und vorgenommen. In einem Gespräch werden die Eltern über den Lernstand ihres Kindes in Kenntnis gesetzt
und es erfolgt gegebenenfalls eine Absprache über weitere Maßnahmen und Ziele. Bei geringen Defiziten und Stärken einer Schülerin oder eines Schülers greift das Konzept der inneren Differenzierung. Bei schwerwiegenden Defiziten wird neben der inneren auch im Rahmen der äußeren Differenzierung gefördert. (siehe auch Förderkonzept der Schule)


Anlagen:

  • Dokumentation der individuellen Lernentwicklung

 

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Doku indiv Lernentwicklung.doc
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Kooperation mit dem Kindergarten

Es finden regelmäßige Treffen zwischen der Schulleitung und den Leitungen der Kindergärten Henstedt und Wachendorf. In den Gesprächen geht es insbesondere um die Gestaltung des Überganges und um den Austausch über den emotionalen und kognitiven Stand der Kindergartenkinder. 

Die Eltern der zukünftigen Einschulungskinder werden erstmals im Oktober/November des der Einschulung vorangehenden Jahres zu einem Informationsabend eingeladen. Eine weitere Einladung zum Elternabend erfolgt etwa zwei Wochen vor den Sommerferien. Hier sind, wenn möglich, bereits die zukünftigen Klassenlehrerinnen anwesend und übernehmen "ihre" Elternschaften zur Information über die Gestaltung der Einschulung, der Lehr - und Lernmittel und weiteren notwendigen Mitteliungen.

Am Tag davor werden die Einschulungskinder zu einem Schnuppertag eingeladen, an dem sie mit ihren zukünftigen Klassenlehrerinnen einen Teil des Schullebens kennenlernen.

Die zukünftigen Erstklass-Klassenlehrerinnen besuchen im Vorlauf die Kindergärten, um unmittelbar mit den betreuenden Fachkräften Informationen über die Kinder zu erhalten.

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Zusammenarbeit GS und Kitas.docx
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Konzept zur Gewaltprävention

1. Warum beschäftigen wir uns mit dem Thema Gewaltprävention?


 Wir beobachten keine zunehmende Gewaltbereitschaft an unserer Schule, beschäftigen uns jedoch präventiv mit diesem Thema.

  • Unsere Schule trägt Verantwortung für die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler sowie für alle in der Schule tätigen Personen.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler sowie jede Lehrperson hat das Recht auf ungestörter Unterricht und gewaltfreie Pausen.
  • Die gegenseitige Achtung ist eine unentbehrliche Grundlage einer guten Lernatmosphäre (siehe auch Schulordnung).
  • Durch die Prävention sollen langfristig gesehen spätere Konfliktsituationen erst gar nicht entstehen oder zumindest recht problemlos geklärt werden können.
  • Unser Ziel ist es, Gewalt an unserer Schule nicht als etwas Unvermeidliches zu betrachten, sondern sie zu verringern und somit letztlich einzudämmen.


2. Was verstehen wir unter Gewalt - Der „Versuch“ einer Definition

Gewalt ist vereinfacht gesagt jedes Mittel, das eingesetzt wird, um einem anderen Menschen den eigenen Willen aufzuzwingen oder etwas machen zu lassen, was die Person nicht will. Es geht hierbei also immer um die Durchsetzung von Macht. Dabei unterscheiden wir zwei Arten von Gewalt:

1. Die körperliche Gewalt
Die körperliche Gewalt heißt, einen anderen Menschen zu schlagen, zu treten oder anders körperlich weh zu tun.

2. Die seelische Gewalt
Die seelische Gewalt bedeutet einen anderen Menschen durch Beleidigungen, Drohungen, Erpressungen oder sonst irgendwie herabzusetzen oder Angst einzujagen. Dabei hängt das Ausmaß der Gewalt vom Erzeugen der Angst ab. Beide Arten von Gewalt treten häufig in Kombination miteinander auf.

3. Wie äußert sich Gewalt an unserer Schule?

  • wiederholtes Hänseln, lustig machen, Auslachen etc.
  • Sticheln, Beschimpfen, Herabsetzen, Lächerlichmachen, Entwürdigen etc.
  • Ausgrenzung
  • Wegnehmen von Stiften, Büchern etc.
  • Stoßen, Drängeln, Schlagen, Treten etc.
  • Erpressen, Bedrohen etc.


4. Wie gehen wir mit der Gewalt an unserer Schule um?

  • Ständiges Bewusstmachen der Schulordnung, da Regeln und konsequentes Verhalten bei Nichteinhalten dieser Regeln (vgl. die folgenden Kapitel 5 und 6) den Schülerinnen und Schülern Verlässlichkeit und Orientierung geben.
  • Die Aufsichtspflicht führt die Lehrperson mit einem sensibilisierten Blick für mögliche Konfliktsituationen durch. Mit aggressiven und gewalttätigen Schülerinnen und Schülern werden Gespräche geführt, in denen ihnen die spürbaren Konsequenzen für ihr Verhalten klar gemacht und konsequent durchgeführt werden. (In bestimmten Situationen wird auch der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin hinzugezogen.)
  • Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin informiert die Eltern über schwerwiegendes Verhalten und über die durchgeführten Maßnahmen, an deren Umsetzung die Eltern mit einbezogen werden.
  • Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin schließt in besonderen Situationen mit einzelnen Kindern Abkommen und Verträge.
  • Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin führt regelmäßige und deutliche Gespräche mit den Eltern der betroffenen Schüler. Dabei informiert sich die Lehrkraft auch über mögliche Vorkommnisse auf dem Schulweg.
  • Die Themenschwerpunkte „Gefühle, Schmerz, Respekt vor anderen, Klassengemeinschaft u.ä.“ sind immer wieder Inhalte in Religion, Sachunterricht und Deutsch sowie auch teilweise in Musik und Kunst.
  • Alle zwei Jahre führen wir mit den 3. und 4. Klassen die Projektveranstaltung „Mein Körper gehört mir“ als Prävention zum sexuellen Missbrauch durch. Unterstützt werden wir dabei von der Theaterpädagogischen Werkstatt aus Osnabrück.


5. Welche Konsequenzen greifen bei Fehlverhalten an unserer Schule?

  • Ermahnung und Hinweisen auf das Fehlverhalten
  • Einzelgespräche mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern bei groben Konflikten
  • Auszeit auf der Bank in der großen Pause und evtl. weitere Gespräche mit den Eltern
  • Ausschluss von der Pause
  • Wenn notwendig greift der Maßnahmenkatalog der Disziplinarverfahren.
  • Die Konsequenzen werden von der aufsichtsführenden Lehrkraft ausgesucht und vom Kollegium unterstützt.
  • Wiederholt auftretende Probleme werden dokumentiert
  • Bei Bedarf wird durch die Methode der kollegialen Fallbearbeitung innerhalb des Kollegiums nach Lösungen gesucht.


6. Wie setzten wir Gewaltprävention in der Klasse um?

  • In jeder Klasse werden Regeln für den achtsamen Umgang miteinander aufgestellt. In diesem Zusammenhang werden die Schulregeln mit den Kindern besprochen.
  • Die Konfliktbewältigung im Unterricht wird ständig trainiert, so dass Freundlichkeit, Höflichkeit, Rücksicht, Ordnung, Disziplin und Ausdauer immer wieder bewusst gemacht und eingeübt werden.
  • Auf das Einhalten dieser Regeln wird konsequent geachtet. Bei Nichteinhalten dieser Regeln folgen klasseninterne Gesprächskreise und notwendige Konsequenzen, die dokumentiert werden.

 


Schwerpunkt Sport

An der Astrid-Lindgren-Grundschule Heiligenfelde finden in umfangreicher Weise Aktivitäten statt, die der mobilen Entwicklung von Kindern förderlich sind.

Neben dem regulären Sport- und Schwimmunterricht sind vielfältige Angebote im Jahresplan verankert und im täglichen Unterrichtsgeschehen umgesetzt.

 

  1. Vielfältige Bewegungs- und Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof in der  

      Pause:

      Klettern auf Bäumen; Höhlen bauen im Gebüsch; Fußball spielen auf dem

      Sportplatz; Basketball spielen auf dem Pausenhof; Hüpfen auf Springmatten;

      Schaukeln, Wippen, Turnen, Balancieren, Tischtennis spielen, Reiten, usw.

  2. Teilnahme am Projekt "Gesunde, bewegte Schule" in zwei Lehrerfortbildungen

      und Implementierungen in den Unterricht.

  3. Regelmäßig zweistündiger Sportunterricht. In den 1. und 3. Klassen halbjährig

      Schwimmunterricht

  4. Angebot an sportlichen Arbeitsgemeinschaften: Fußball, Korbball, Akrobatik,

      Trampolin, Schach.

  5. Jährlich Bundesjugendspiele

  6. Jährlich Laufabzeichen

  7. Teilnahme am "Syker Hachelauf"

  8. Teilnahme an Vergleichswettkämpfen: Fußball, Korbball, Völkerball,

      Schwimmen

  9. Projektwochen mit sportlichem Bezug: Zirkus und Mobilität.

10. Ropeskipping für die dritten Klassen

11. Abnahme des Sportabzeichens

12. Abnahme von Schwimmabzeichen

 


Betreuungskonzept

1.    Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben

  • Pädagogische Mitarbeiter werden zur Betreuung eingesetzt.
  • Betreuung findet für 1. und 2. Klassen statt, um 5 Stunden Vormittagsbetreuung zu gewährleisten.
  • Gruppengröße bis 20 Kinder


2.    Inhalte der Betreuungsstunden
Betreuung soll keine „Schule“ sein. Die Inhalte richten sich nach den Bedürfnissen der Kinder und sollen möglichst individuell gestaltet werden. Mit den pädagogischen Mitarbeitern sind dennoch folgende mögliche Inhalte abgesprochen worden:

  • Gesellschaftsspiele, Rollenspiele
  • Hausaufgaben
  • Vorlesen
  • Spiele auf dem Schulhof
  • jahreszeitliche Themen, Naturbeobachtungen
  • Geburtstagsfeiern
  • Bewegung und Tanz

Vertretungskonzept

A)    Rechtliche Vorgaben
a) Vertretungen ohne pädagogische Mitarbeiter

  • Auflösung von Doppelbesetzungen
  • Auflösung des Klassenverbandes
  • Lehrkraft unterrichtet 2 Lerngruppen
  • angeordnete Mehrarbeit

b) Vertretungen mit pädagogischen Mitarbeitern

  • Berechnung Schülerzahl x 0,15 = Std./Woche x 40 Std./Jahr
  • pädagogische Mitarbeiter erteilen keinen Unterricht; sondern machen Aufsicht und übernehmen kleinere Aufgaben


B)    Vertretungskonzept für Astrid-Lindgren-Grundschule Heiligenfelde

  •  Soweit pädagogische Mitarbeiter zur Verfügung stehen, übernehmen diese in Absprache mit der Schule die Aufsicht
  • Kolleginnen übernehmen den Unterricht.
  • Der Parallelklassenlehrer übernimmt die Verantwortung für die zu vertretende Klasse und sorgt somit für Inhalt und Unterrichtsmaterial.
  • Das kann auch bedeuten, dass die eigene Klasse von einem pädagogischen Mitarbeiter beaufsichtigt wird, während der Klassenlehrer in der Parallelklasse unterrichtet (bei neuen Inhalten).
  • Steht keine Vertretungskraft zur Verfügung, werden die Schüler in Gruppen aufgeteilt (die Gruppenaufteilung soll vorab durch die Klassenlehrer erfolgen).
  • Als weitere Alternative gilt die Zusammenlegung zweier Klassen (beschränkt auf 1 bis 2 Tage).

 


Hausaufgaben vergessen

I.

Ausgangspunkt der Überlegung ist, dass Schüler Hausaufgaben nicht böswillig
„vergessen“, sondern dass es Umstände gibt, die ihnen das regelmäßige
Anfertigen von Hausaufgaben unmöglich machen. Daraus ergibt sich, dass man
Schülern Hilfe statt Strafen anbietet. Die verschiedenen Schritte der
Hilfsmöglichkeiten werden im Folgenden aufgezählt.


II. Mögliche Strategien:

  1. Hausaufgaben werden an die Tafel geschrieben
  2. Hausaufgaben werden in das Hausaufgabenheft übertragen
  3. Mündliche Wiederholung am Ende des Schultages
  4. Häusliche Arbeitssituation von Schüler organisieren lassen (z.B. Merkhilfen schriftlich fixieren und deutlich sichtbar am häuslichen Arbeitsplatz anbringen; Merkhilfe Stundenplan)
  5. Lehrerhilfe bei der Organisation des häuslichen Arbeitsplatzes
  6. Telefonische Rückmeldung durch Schüler an Lehrer nach Erledigung der Hausaufgaben
  7. Hilfe durch Klassenkameraden, mit denen in deren Zuhause gemeinsam Hausaufgaben gemacht werden

 


Erste Hilfe

Die Planung übernimmt die Lehrkraft, die für den Bereich „Mobilität“ zuständig ist.
Die letzte Fortbildung des Kollegiums und der Mitarbeiter zur Notfallversorgung fand am im Jahr 2022 statt.